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Rund ums Hören‎ > ‎

Tipps


Dieses Kapitel enthält viele wichtige Informationen für Hörgeschädigte im Land Berlin beziehungsweise auch bundesweit. Unsere Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Für weitere wissenswerte Tipps sind wir Ihnen stets dankbar. Ihr Ansprechpartner sind wir, der Schwerhörigen-Verein Berlin e.V.

Für die Nutzung von Höranlagen in öffentlichen Einrichtungen möchten wir folgende Hinweise geben: Vergewissern Sie sich vor der Nutzung, ob Ihr Hörgerät zu der installierten Höranlage passt. Bitten Sie das Personal ausdrücklich, die Höranlage einzuschalten. Auch ein einzelner Hörgeschädigter hat Anspruch auf deren Nutzung.